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Der Bildungs- und Teilhabeanspruch für Familien ist eine sehr gute Möglichkeit die Bildungschancen Ihrer Kinder zu verbessern und Ihren Kindern die nötige Unterstützung zu verschaffen, um die Schule erfolgreich zu meistern. Nicht alle sind imstande, eine qualifizierte Nachhilfe für ihr Kind finanziell zu stemmen. Dies kann beispielsweise auf Arbeitslosigkeit zurückzuführen sein oder auch darauf, dass man nicht nur ein Kind mit Nachhilfebedarf hat, sondern gleich mehrere. Dieser Umstand überfordert oft auch berufstätige Menschen und stellt diese vor eine unüberwindbare finanzielle Hürde. Daher freuen wir uns Ihnen bei der Beantragung von Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket aktiv helfen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Arbeitslosigkeit können Sie diese staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihrem Kind die nötige Nachhilfe finanzieren zu können. Dabei heben wir explizit hervor, dass auch Berufstätige einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben können, wenn beispielsweise Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bezogen werden. Unsere Nachhilfeschule berät Sie gerne über die Möglichkeiten und unterstützt Sie tatkräftig über den ganzen Prozess der Antragstellung hinweg. Die Beratung ist selbstverständlich vollkommen unverbindlich und kostenlos.
Aufgrund unserer Anerkennung als Nachhilfeinstitut, rechnen wir alle Kosten für die Nachhilfe direkt mit der Stadt oder dem Kreis ab, so dass für Sie keine direkte Zahlungsverpflichtung besteht. Rufen Sie uns gleich an oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf! Wir beraten Sie gerne, um die Bildungschancen Ihres Kindes zu erhöhen.